Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission. Der Plan D enthält gute und richtige Anhaltspunkte, wie die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit zukünftig ausgestaltet werden soll. Jedoch muss der Plan konkretere Umsetzungsschritte benennen um entscheidende neue Impulse geben zu können.
- 2. Im Einzelnen begrüßt der Bundesrat
- - das Angebot der Kommission, die Mitgliedstaaten bei der zielgruppenspezifischen Erarbeitung von Themen durch die Entsendung von Kommissionsmitgliedern und in finanzieller Hinsicht zu unterstützen,
- - die im Plan D vorgesehene Einbeziehung der regionalen und kommunalen Volksvertretungen und die damit verbundene stärkere Regionalisierung,
- - die Dezentralisierung der Kommunikationsarbeit und die damit verbundene Stärkung der Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten,
- - dass der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in allen Mitgliedstaaten zeitgleich geführt wird und die anschließende Bündelung auf europäischer Ebene vorgesehen ist,
- - die vorgesehene Reihe von regionalen Veranstaltungen mit "European Goodwill Ambassadors",
- - das Feedback-Verfahren.
- 3. Der Bundesrat erwartet ergänzend,
- - dass die Kommission im Diskussionsprozess nicht lediglich als Zuhörerin und Unterstützerin fungiert, sondern eine aktive Rolle einnimmt, da sie in weiten Teilen Veränderungen angestoßen hat und von ihr Lösungsvorschläge erwartet werden,
- - dass auch an den Stellen, an denen die Kommission nur von Mitgliedstaaten spricht die Länder - neben der Bundesregierung - in die Informations- und Beteiligungskette einbezogen werden,
- - dass die Aussagen zur Einbeziehung und Beteiligung der regionalen und kommunalen Ebene konkretisiert werden,
- - dass eine intensive Einbeziehung der Zivilgesellschaft auch kleinere Vereine und Interessengruppen vor Ort umfasst und damit zusammenhängend auch Klein- und Kleinstprojekte (unter 5 000 Euro) durch die Kommission unterstützt und gefördert werden,
- - dass die Rahmenbedingungen verlässlich gestaltet sind und die Mittelvergabe weniger bürokratisch und flexibler erfolgt. Sinnvolle Maßnahmen scheitern oft weiterhin aufgrund der Haushalts- und Durchführungsverordnung der EU. Der Bundesrat geht davon aus, dass im Weißbuch konkrete Aussagen zu einer Vereinfachung der Verfahren für Öffentlichkeits- und Kommunikationsvorhaben gemacht werden,
- - dass auch für die Zielgruppe der 6- bis 14-jährigen geeignete Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden,
- - dass das Datum für die europäische Konferenz zur Zukunft Europas, die am 9. Mai 2006 stattfinden soll, noch einmal überprüft wird. Der Europatag ist in den Ländern aufgrund der Europawoche ein besonderer Tag, der die Anwesenheit der nationalen Vertreter des Europäischen Parlaments, sowie weiterer hochrangiger Vertreter der nationalen Parlamente, der Bürgerschaft usw. im eigenen Land erfordert.
- 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Stärkung der Akzeptanz der europäischen Integration bei den Bürgern durch eine verbesserte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit allein nicht erreicht werden kann. Dazu ist vor allem eine entschlossene Reformpolitik notwendig, die die Sorgen und Bedenken der Bürger ernst nimmt. Für eine wesentlich bessere Information und Teilhabe der Bürger an europäischen Entscheidungsprozessen ist es außerdem erforderlich, dass in den Mitgliedstaaten über europapolitische Fragen bzw. Rechtsetzungsvorhaben der EU ebenso selbstverständlich und intensiv wie über nationale Politik diskutiert wird.