- Antrag des Landes Baden-Württemberg -Punkt 28 der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
- 1. Der bisherige Text der Entschließung wird zu Nummer I.
- 2. Nach Nummer I. ist folgende Nummer II. anzufügen:
"II.
Die Bundesregierung hat am 20.12.2005 eine Eckpunkteregelung veröffentlicht, gemäß der zukünftig je Betrieb nur noch maximal 90 Prozent der Zulassungen mittel- und osteuropäischer Saisonarbeitskräfte des Jahres 2005 bewilligt werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in die neue Eckpunkteregelung für die Jahre 2006 und 2007 zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte eine Härtefallregelung mit Öffnungsklausel aufzunehmen. Mit dieser Öffnungsklausel sollen bei besonderen betrieblichen Konstellationen, wie z.B. einer Ausdehnung der Anbauflächen, einer Intensivierung der Produktion oder einer Betriebsumstellung, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft Härten für die Betriebe vermieden werden."
Folgeänderung:
Der Titel der Entschließung ist wie folgt zu fassen:
- "Entschließung des Bundesrates zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften".
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf Grund der Schwierigkeiten für umstellende oder expandierende Betriebe mit der neuen Eckpunkteregelung, die bereits jetzt schon absehbar sind, ist dringender Handlungsbedarf zur Ergänzung der Eckpunkteregelung gegeben.