Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Finanzausschuss (Fz) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Kommission, Zollverfahren zu vereinfachen und eine elektronische Vernetzung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten, Zollverwaltungen und den übrigen an der Einfuhr beteiligten Behörden herzustellen.
- 2. Der Bundesrat unterstützt daher grundsätzlich das Anliegen der Kommission, leicht zugängliche Zollsysteme einzurichten und zu betreiben, die Logistik der Lieferkette und die Arbeitsabläufe beim Zoll zu verbessern und zu vereinfachen. Eine effiziente Zollabwicklung dürfte den Handel erleichtern, die Sicherheit der Waren und des internationalen Handels erhöhen und den Umwelt- und Verbraucherschutz durch gezieltere auf elektronische Risikoanalyseverfahren gestützte Zollkontrollen verbessern.
Die Herstellung einer Datenvernetzung zwischen Zoll und anderen betroffenen Behörden (z.B. Polizei, Veterinär- und Umweltbehörden) berührt auch die Belange der Länder und dürfte mit Kosten (Personal, IT) in nicht absehbarer Höhe verbunden sein.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dem Bundesrat mitzuteilen, wie sie gedenkt, das Projekt konkret umzusetzen, ob und ggf. welche Kosten dafür anfallen werden und ob sie diese Kosten in vollem Umfang - auch für die Anbindung von Polizei- und Gesundheitsbehörden an die Zollsysteme - tragen wird.
- 4. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, sich im Verlauf der weiteren Beratung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die mit dem Projekt der Datenvernetzung ("Single Window" gemäß Artikel 4 Abs. 3 des Entscheidungsvorschlags) anfallenden Kosten minimiert werden, da länderseitig hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen.
- 5. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass von dem Vorhaben nicht nur die Zollbehörden, sondern alle für die Ein- und Ausfuhr zuständigen Behörden direkt betroffen sind. Dies gilt in besonderer Weise für die zuständigen Behörden der Länder, die mit Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Produkten und auch anderen Warenarten in Verbindung mit Verpackungsholz befasst sind.
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die für die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Produkten und anderen Warenarten in Verbindung mit Verpackungsholz zuständigen Behörden der Länder von Anfang an sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene in geeigneter Weise an den Beratungen über die Entwicklung der neuen Zollsysteme zu beteiligen. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass diese Systeme von Anfang an so gestaltet werden, dass sie mit den Bedürfnissen aller betroffenen Behörden kompatibel sind und diese in geeigneter Weise in die elektronischen Systeme eingebunden sind. Die negativen Erfahrungen, die mit der Entwicklung und Einführung des elektronischen Veterinärkontrollsystems TRACES gemacht werden mussten, dürfen sich nicht wiederholen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auch die übrigen betroffenen Generaldirektionen der ... Kommission, insbesondere die Generaldirektion Gesundheit und die Generaldirektion Wirtschaft, sowie die Wirtschaftsbeteiligten frühzeitig an den Beratungen zu dem Vorhaben beteiligt werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Bislang sind die für die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln, sonstigen tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und Pflanzenprodukten zuständigen Behörden in die Beratungen nicht einbezogen worden. Diese sind jedoch in erheblichem Ausmaß von dem Vorhaben betroffen, so dass eine Beteiligung sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene erforderlich ist. Eingebracht werden müssen hier insbesondere folgende Punkte:
- - Sicherstellung, dass die Zollsysteme von Anfang an so gestaltet werden, dass sie mit den Bedürfnissen der Lebensmittelüberwachungsbehörden kompatibel sind (ist beim gegenwärtigen Zollsystem nicht der Fall).
- - Sicherstellung, dass die negativen Erfahrungen, die mit der Entwicklung und Einführung des elektronischen Veterinärkontrollsystems TRACES gemacht wurden, nicht wiederholt werden. TRACES nimmt wenig Rücksicht auf die realen Arbeitsabläufe bei den Wirtschaftsbeteiligten und den betroffenen Behörden. Nationale Schnittstellen, mit denen sich daraus resultierende Probleme wenigstens teilweise bereinigen ließen, sind nicht vorhanden. Daher müssen gegenwärtig TRACES und die nationalen Systeme (und ggf. die Software der Wirtschaftsbeteiligten) parallel betrieben werden, d.h. die erforderlichen Daten müssen mindestens doppelt erfasst werden.