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Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Berichterstattung künftig auf die Darstellung der Entwicklung der Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung zu beschränken. Die Darstellung von noch offenen Problemen, bei denen grundlegende Abstimmungen mit den Ländern noch zu treffen sind, oder die Darstellung von künftigen Regelungswünschen der Bundesregierung sollte im Hinblick auf eine ergebnisoffene Diskussion und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern unterlassen werden. Insbesondere sollte in diesem Bericht auf die Forderung nach künftigen Regelungen zu Radon in Aufenthaltsräumen verzichtet werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Formulierung von Schutzzielen nach alleiniger Auffassung der Bundesregierung, wie unter den Nummern I.3.2 und I.3.3 ausgeführt, sollte nicht Bestandteil eines Berichts über die wichtigsten Informationen und Änderungen im Bereich der Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung gegenüber den Vorjahren sein. Über geeignete Lösungen zur Reduzierung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen, um das resultierende Lungenkrebsrisiko niedrig zu halten, gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen auf Bundes- und Länderebene sowie zwischen den Fachexperten.
Auf Bund/Länder-Fachebene hat der Ausschuss für Atomkernenergie und insbesondere der Unterfachausschuss Strahlenschutz den zuletzt vom BMU vorgelegten Entwurf eines Radonschutzgesetzes einstimmig sowie eine generelle Regelung der Radonkonzentration in Innenräumen durch den Bund mehrheitlich abgelehnt.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im Teil II Seite 17 des Berichts erwähnten Strahlenexpositionen am Unterlauf von Flüssen gegenüber dem Bundesrat schriftlich näher zu erläutern. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang, wie sich die errechneten Expositionen den diversen Emittenten (getrennt nach Industrie, Gewerbe, Forschung, Medizin und kerntechnischen Anlagen) zuordnen lassen und wie die Abgaben radioaktiver Stoffe der Emittenten - außer von kerntechnischen Anlagen, denn diese sind bekannt und im Bericht detailliert aufgeführt - ermittelt wurden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die unter Nummer II.1.2 Seite 17 linke Spalte letzter Absatz dargelegte "Strahlenexposition am Unterlauf der Flüsse" ist formal an dieser Stelle nicht ganz korrekt positioniert. Wenn in den Berechnungen wirklich alle Emittenten (also nicht nur kerntechnische Anlagen) berücksichtigt wurden, befindet sich dieser Absatz im falschen Kapitel, weil Nummer II.1.2 die "Berechnung oberer Werte der Strahlenexposition in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" beinhaltet.
So wird der Eindruck vermittelt, die Strahlenexposition resultiere überwiegend auf Abgaben radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen, was jedoch nicht unbedingt der Fall sein muss. Wie die Strahlenexposition ermittelt wurde - hier insbesondere die Erfassung der Abgaben anderer Emittenten und wie diese Abgaben in die Berechnung eingehen - wird nicht dargestellt und ist auch nicht aus anderen Stellen im Bericht nachvollziehbar.
B
- 3. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.