Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Berichterstattung künftig auf die Darstellung der Entwicklung der Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung zu beschränken. Die Darstellung von noch offenen Problemen, bei denen grundlegende Abstimmungen mit den Ländern noch zu treffen sind, oder die Darstellung von künftigen Regelungswünschen der Bundesregierung sollte im Hinblick auf eine ergebnisoffene Diskussion und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern unterlassen werden. Insbesondere sollte in diesem Bericht auf die Forderung nach künftigen Regelungen zu Radon in Aufenthaltsräumen verzichtet werden.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im Teil II Seite 17 des Berichts erwähnten Strahlenexpositionen am Unterlauf von Flüssen gegenüber dem Bundesrat schriftlich näher zu erläutern. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang, wie sich die errechneten Expositionen den diversen Emittenten (getrennt nach Industrie, Gewerbe, Forschung, Medizin und kerntechnischen Anlagen) zuordnen lassen und wie die Abgaben radioaktiver Stoffe der Emittenten - außer von kerntechnischen Anlagen, denn diese sind bekannt und im Bericht detailliert aufgeführt - ermittelt wurden.