854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009
A.
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat stellt fest, dass gezielte Maßnahmen zur Gewährleistung der sozialen Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung detaillierte Informationen zum erreichten Stand voraussetzen. Der ergänzend zum Rentenversicherungsbericht vorzulegende Alterssicherungsbericht bietet hierfür grundsätzlich eine geeignete Grundlage. Um den Informationsstand weiter zu verbessern wird die Bundesregierung gebeten, den nächsten Rentenversicherungsbericht, danach den jeweiligen Alterssicherungsbericht, um folgende Informationen zu ergänzen:
- - länderspezifische Daten zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge,
- - detaillierte Aufschlüsselung nach arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersversorgung,
- - jeweils aufgeschlüsselte Angaben
- -- zur Rentenhöhe von Versicherten mit Zeiten in der Künstlersozialversicherung,
- -- zur Höhe der jeweiligen Entgelte, die den Beiträgen zur Künstlersozialversicherung zu Grunde liegen, sowie Anzahl der Beiträge (Versicherungsdauer) zur Künstlersozialversicherung,
- -- zum Umfang der Alterssicherung außerhalb der Künstlersozialversicherung von Versicherten mit Beiträgen zur Künstlersozialversicherung,
- - Analyse der Versorgungssituation von Bezieherinnen und Beziehern von Erwerbsminderungsrenten,
- - Angaben zum fehlenden oder zusätzlichen Bezug von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (ggf. Höhe der monatlichen Rente) bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (getrennt nach Alter (jünger als 65 Jahre bzw. 65 Jahre und älter) und Geschlecht).
Ein Großteil dieser Daten dürfte bereits an den verschiedensten Stellen vorliegen. Sollten zusätzliche Erhebungen erforderlich sein, sollte der Verzicht auf nicht mehr erforderliche Datenerhebungen geprüft werden.
B.
- 2. Der Agrarausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.