Beschluss des Bundesrates
Dreiunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.