Der Deutsche Bundestag hat in seiner 8. Sitzung am 15. Dezember 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 16/248 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG) - Drucksache 016/40 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. In § 1 werden die Wörter "sowie der Verordnung (EG) Nr. 1099/2005 der Kommission vom 13. Juli 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 (ABl. EU (Nr. ) L 183 S. 47)" durch die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung sowie den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften zur Durchführung dieser Verordnung" ersetzt.
- 2. In § 2 Satz 1 werden die Wörter "Einzelpersonen und" gestrichen und nach dem Wort "Haushalten" die Wörter "und den in diesen Haushalten lebenden Personen" eingefügt.
- 3. In § 2 Satz 2 wird das Wort "Zufallsverfahren" durch das Wort "Verfahren" ersetzt.
- 4. § 6 wird wie folgt gefasst:
§ 6 Übermittlungsregelung
Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen."