Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme (Mautsystemgesetz - MautSysG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner B. Sitzung am 15. Dezember 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 16/221 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes über den Betrieb elektronischer Mautsysteme (Mautsystemgesetz - MautSysG)- Drucksache 016/32 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
,In den §§ 4 und 5 werden die Wörter "Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.'