Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 186. Sitzung am 12. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/10822 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt - Drucksachen 016/9588, 016/10121 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 04.12.08
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 404/08 (PDF)