Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 126. Sitzung am 15. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses -
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes - Drucksachen 016/6292, 016/6570(neu) - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) Als Nummer 1 wird folgende Regelung eingefügt:
"1. In § 27 Satz 3 wird das Wort "unverzüglich" durch die Angabe "in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 spätestens nach zwei Tagen und in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 spätestens nach dreißig Tagen" ersetzt."
b) Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden Nummern 2 und 3.
Fristablauf: 21.12.07
Erster Durchgang: Drucksache. 547/07 (PDF)