Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 KOM (2010) 794 endg.
879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011
A
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat sieht in der Änderung zu Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 eine wesentliche Erleichterung für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte. Denn durch die Neuregelung wird klargestellt, dass geringfügige Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die hinsichtlich ihrer Dauer und Entlohnung unbedeutend sind, bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts gemäß Titel II der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht berücksichtigt werden. Dies interpretiert der Bundesrat in der Weise, dass geringfügige, d.h. auch kurzfristige Tätigkeiten den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates unterliegen, in dem die geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird.
B
2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.