Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, die Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes den Bürgerinnen und Bürgern der EU zugutekommen zu lassen. Hindernisse, die die grenzüberschreitende Mobilität einschränken, sind nach Möglichkeit abzubauen.
- 2. Der Bundesrat verweist jedoch darauf, dass die Besteuerung der Einkünfte und der Vermögen natürlicher Personen Sache der Mitgliedstaaten ist. Es besteht kein Harmonisierungsauftrag nach dem EU-Primärrecht.
- 3. Der Bundesrat hält die bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen mit den darin vorgesehenen Verständigungsverfahren für ausreichend, grenzüberschreitende Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Diese weltweit anerkannten und bewährten Methoden erfordern keine zusätzlichen europäischen Maßnahmen.
- 4. Dies gilt auch für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Auch hier werden Doppelbesteuerungen durch Doppelbesteuerungsabkommen vermieden. Eine europäische Initiative erscheint schon deshalb nicht notwendig, weil nicht alle Mitgliedstaaten Erbschaftsteuer erheben.
- 5. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen, die Erhebung und Abwicklung der Quellensteuer zu vereinfachen und dadurch Bürokratie abzubauen. Die Bemühungen der Kommission dürfen aber nicht dazu führen, die Quellensteuererhebung an sich in Frage zu stellen. Die Befugnis zur Quellensteuererhebung ist ein wichtiges und bewährtes Instrument, um eine gerechte Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
- 6. Der Bundesrat verweist darauf, dass auch auf der Ebene der OECD über vereinfachte Quellensteuerverfahren diskutiert wird. Doppelarbeiten und unterschiedliche Lösungsansätze sind in jedem Fall zu vermeiden.