Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA-Errichtungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Oktober 2004 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.