Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 29. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 015/4066 den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz)