Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1113 Titel 636 82 - Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) - bis zur Höhe von 43 Mio. Euro
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 16. November 2009 Steffen Kampeter
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1113 Tit. 636 82 - Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 43 Mio. € zu leisten.
Der voraussichtliche Mehrbedarf ergibt sich aus gegenüber der Veranschlagung gestiegenen Rentenausgaben in den neuen Ländern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI.
Entsprechend der bisherigen Vereinbarung mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erhält das Sekretariat des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.