Deutscher Bundestag Berlin, den 20. November 2006
Der Direktor
An den
Direktor des Bundesrates
Das mit Schreiben des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 16. November 2006 übersandte Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) enthält zwei offenbare Unrichtigkeiten, die ich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berichtigen bitte:
- 1. In Artikel 11 JStG 2007 wird Nummer 2 Buchstabe e wie folgt gefasst:
e) Dem § 18a werden folgende Absätze 11 und 12 angefügt:- (11) Wurde mit einem am 31. Dezember 2006 anhängigen Einspruch gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Kindergeld nach Abschnitt, X des Einkommensteuergesetzes die Verfassungswidrigkeit der für die Jahre 1996 bis 2000 geltenden Regelungen zur Höhe des Kindergeldes gerügt, gilt der Einspruch mit Wirkung vom 1, Januar 2007 ohne Einspruchsentscheidung insoweit als zurückgewiesen; dies gilt auch, wenn der Einspruch unzulässig ist. Abweichend von § 47 Abs. 1 und § 55 der Finanzgerichtsordnung endet die Klagefrist mit Ablauf des 31. Dezember 2007.
- (12) § 172 Abs. 3 und § 367 Abs. 2b der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 10 Nr. 10a und 13b des Gesetzes vom ... (BGBl. I S.... [(einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes]) gelten auch, soweit Aufhebungs- oder Änderungsanträge oder Einsprüche vor dem ... [einsetzen: Tag nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes) gestellt oder eingelegt wurden und die Allgemeinverfügung nach dem ... [einsetzen: Tag nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes) im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird."
- 2. Artikel 15 Nr. 15 entfällt.
Dr. Stelzl