Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005 - Unterrichtung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1513 Titel 856 22 - Liquiditätshilfe des Bundes an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 21. November 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass ich auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nach Art. 112 GG meine Einwilligung erteilt habe, im Haushaltsjahr 2005 bei Kapitel 1513 Titel 856 22 - Betriebsmitteldarlehen des Bundes an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung - eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu 1.000 Mio. € zu leisten.

Die außerplanmäßige Ausgabe ist erforderlich, weil die liquiden Mittel der Rentenversicherung nicht ausreichen, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und der Bund für diesen Fall verpflichtet ist, gemäß § 214 Abs. 1 SGB VI eine Liquiditätshilfe in Höhe der fehlenden Mittel zu gewähren (so genannte "Bundesgarantie").

Das Betriebsmitteldarlehen soll noch im Jahr 2005 an den Bund zurückgezahlt werden. Hierfür habe ich bei Kap. 1513 den Titel 176 01 - Rückflüsse aus Betriebsmitteldarlehen des Bundes an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung - als Buchungsstelle eingerichtet.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller