Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0912 Titel 632 11 - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung -
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 11. November 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 0912 Tit. 632 11 - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 490 Mio. € zu leisten.
Der im Bundeshaushalt für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung veranschlagte Ansatz in Höhe von 3,2 Mrd. € reicht bei einer unveränderten Beteiligungsquote von 29,1 % nicht aus, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Zwar hat die Bundesregierung das Revisionsverfahren zum 1. Oktober 2005 mit einem Gesetzentwurf vom 14. Oktober 2005 eingeleitet, dem zufolge die Beteiligungsquote des Bundes abzusenken ist. Jedoch gilt im Jahr 2005 die gesetzliche Bundesbeteiligungsquote von 29,1 % bis zur Festlegung einer neuen gesetzlichen Quote ( § 46 Abs. 6 SGB II).
Mit freundlichen Grüßen Karl Diller