Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit der Kapitalaufstockung verfolgte Ziel, die Finanzausstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch in reiferem Stadium durch Risikokapitalprodukte noch stärker als bisher zu verbessern.
- 2. Der Bundesrat vermag allerdings nicht die Notwendigkeit der angestrebten Kapitalerhöhung nach den vorgelegten Ausführungen nachzuvollziehen.
- 3. Nach der Vorlage soll eine Kapitalerhöhung in Höhe von 50% von zwei auf drei Mrd. Euro vorgenommen werden, weil die Eigenmittel des Fonds bis Mitte 2007 erschöpft seien. Anteilseigner des Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind die Kommission mit 30%, die Europäische Investitionsbank (EIB) mit 61,9% und europäische Banken und Finanzinstitute mit 8,1%. Die Kapitalerhöhung soll für die Kommission 300 Mio. Euro betragen, wovon 100 Mio. Euro plus Finanzmittel in Höhe erwarteter Dividenden von 25,7 Mio. Euro - insgesamt also 125,7 Mio. Euro - bis 2010 als Bareinlage erbracht werden sollen. Diese Summen sind nach den Ausführungen mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar und führen nicht zu einer Veränderung des Finanzrahmens 2007 bis 2013. Auch für die übrigen Anteilseigner ist eine unter dem Nominalbetrag liegende Kapitaleinlage vorgesehen, da dem EIF insgesamt nur 330 Mio. Euro Barmittel zugeführt werden sollen. Von dem bestehenden Eigenkapital des EIF ist bisher nur ein geringer Teil von 400 Mio. Euro eingezahlt. 1,6 Mrd. Euro könnten von den Anteilseignern noch eingefordert werden, bevor eine Kapitalerhöhung als Liquiditätszuführung erforderlich ist (Jahresabschluss des EIF vom 31. Dezember 2005). Gründe, die gegen diesen Weg der Liquiditätsbeschaffung sprechen könnten, werden nicht angeführt. Es wird ferner nicht dargelegt, weshalb eine Kapitalerhöhung in Höhe von nominal 1,0 Mrd. Euro vorgenommen werden soll, wenn dem EIF als Barmittel nur 330 Mio. Euro zugeführt werden sollen. Die angestrebte Kapitalerhöhung führt hinsichtlich des Engagements der Kommission zu einer nicht erkennbar notwendigen Erhöhung des Finanzrisikos letztendlich der Gemeinschaft. Stattdessen könnte das schon bestehende Finanzrisiko für noch nicht eingezahlte, aber einforderbare Anteile an dem EIF in Höhe von 480 Mio. Euro durch die nach der Finanzplanung bis 2010 darstellbaren Beträge in Höhe von 125,7 Mio. Euro reduziert werden.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Kommission zu ersuchen, die Gründe für eine Kapitalerhöhung trotz der zum großen Teil noch nicht eingezahlten Anteile nachvollziehbar darzulegen. Sofern eine Kapitalerhöhung weiterhin angestrebt wird, muss ebenfalls begründet werden, wie sich die angestrebte Kapitalzuführung und die nominale Kapitalerhöhung unterscheiden sollen.
- 5. Alternativ bittet der Bundesrat zu prüfen, ob das angestrebte Ziel sich nicht ebenfalls durch Zahlungen auf das bereits gezeichnete Kapital für den EIF verwirklichen lässt.