Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Oktober 2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.