Antrag des Freistaates Bayern
Haushaltsbegleitgesetz 2005
(Haushaltsbegleitgesetz 2005 - HBeglG 2005)

TOP 48 der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004

Der Bundesrat möge beschließen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 24. September 2004 verabschiedete Gesetz Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes einzulegen.

Begründung

Der Bundesrat lehnt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen einseitig den Sektor Landwirtschaft betreffenden Maßnahmen ab.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 unterstreicht einmal mehr die unberechenbare Politik der Regierungskoalition. Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsverfahren Ende vergangenen Jahres aus guten Gründen darauf verständigt die jetzt wieder aufgegriffenen Einschränkungen nicht umzusetzen. Für den Bundesrat ist es eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, das damals beschlossene Moratorium nicht aufzukündigen.

Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Regierungskoalition betriebene Politik der Instabilität und Verunsicherung, indem bewährte Regelungen immer häufiger und in immer kürzeren Zeitabständen geändert werden, einer der Hauptgründe für die anhaltend unbefriedigende Lage der deutschen Wirtschaft und die Verunsicherung vieler Bürger ist. Bürger und Unternehmen müssen sich auf einen längerfristigen Bestand von Gesetzesnormen verlassen können sowie auf die Planungssicherheit und langfristige Stabilität einmal getroffener politischer Entscheidungen vertrauen können.