Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Berlin, den 21. November 2011
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
in Bezug auf die Entschließung des Bundesrates 817/09 (PDF) vom 18.12.2009 zur Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz übersende ich Ihnen in der Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher Parlamentarischer Staatssekretär
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates 817/09(B) vom 18.12.2009 über die Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz
In seiner Entschließung vom 18.12.2009 (BR-Drs. 817/09 (PDF) ) hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, sicherzustellen, dass den Ländern bei einer Beteiligung an der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) keine finanziellen Belastungen erwachsen, die über die Beteiligung am Stammkapital der Akkreditierungsgesellschaft hinausgehen.
Dieser Punkt wurde bei der Errichtung der DAkkS vollumfänglich berücksichtigt. Die Anschubfinanzierung der DAkkS erfolgte seitens des Bundes sowie des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI). Fünf Bundesländer (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) sind der DAkkS mit Wirkung zum 22.8.2011 als Gesellschafter beigetreten. Damit ist der Länderbeteiligungsprozess abgeschlossen. Die fünf beigetretenen Länder haben zusammen eine Stammeinlage von 12.500 € (je 2.500 €) geleistet. Eine darüber hinausgehende finanzielle Verpflichtung bezogen auf die Anschubfinanzierung besteht nicht. Sonstige finanzielle Risiken sind derzeit nicht absehbar.
Der Bundesrat hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ferner gebeten, darauf zu achten, dass die Synergieeffekte durch den Zusammenschluss aller Akkreditierungsstellen in der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) genutzt und an die Wirtschaft weitergegeben werden. Die Akkreditierungskosten für die Wirtschaft sollten im Vergleich zur bisherigen Situation sinken.
Die angesprochenen Synergieeffekte zeichnen sich schon heute ab. Zum Einen sind Akkreditierungen der DAkkS europaweit (über die Verordnung (EU) Nr. 765/2008) sowie international anerkannt. Hiervon profitiert die Wirtschaft, da sie keine kostenträchtigen Mehrfachakkreditierungen mehr benötigt. Zum Anderen wird die deutsche Qualitätsinfrastruktur durch das neue Akkreditierungssystem insgesamt gestärkt.
Die DAkkS hat ihre Arbeit als einzige nationale Akkreditierungsstelle Anfang 2010 aufgenommen; parallel dazu mussten alle anderen Akkreditierungsstellen in Deutschland ihre Arbeit aufgrund des EU-rechtlich vorgegebenen Monopols der DAkkS einstellen.
Diese Umstellung hat zwangsläufig zu Verfahrensverzögerungen und Belastungen für die Akkreditierungskunden geführt, die jedoch übergangsbedingt waren und sich in Zukunft sicherlich vermeiden lassen.
Die Kosten der Akkreditierung sind in einigen Bereichen gesunken, in anderen Bereichen gestiegen. Die Kostensteigerung betrifft insbesondere solche Bereiche, in denen die Anforderungen an die Akkreditierungskunden nach dem alten System deutlich unter den Anforderungen lagen, welche die DAkkS zur Gewährleistung der internationalen Anerkennung ihren Akkreditierungen heute zugrunde legt. Eine Vergleichbarkeit des neuen mit dem alten System ist insoweit mithin nicht gegeben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Kosten der Akkreditierung, d.h. insbesondere die Gebührensätze nach der Gebührenverordnung, in Zukunft regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüfen.