A.
- 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
- 2. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten schlägt ferner vor,
Herrn Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern)
gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.