Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende
Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle
Ausgestaltung des Instruments für Heranführungshilfe
(IPA) wegen der noch laufenden Verhandlungen über die
Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht
abschließend festgelegt werden kann. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung daher, in den weiteren Verhandlungen auf
EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung des
Instruments für Heranführungshilfe (IPA) der
endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007
bis 2013 Rechnung trägt.