Berichtigung
Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
Deutscher Bundestag Berlin, den 16. Dezember 2010 Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 78. Sitzung am 2. Dezember 2010 beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung eines Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumordnung - Bundestagsdrucksachen 17/2583, 17/4063 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachfolgende Berichtigungen vorzunehmen:
1. In Artikel 1 Nummer 2 in § 78b Absatz 4 BnotO-E sind nach dem Verweis auf § 78 Absatz 2 bis 5 die Wörter "der Bundesnotarordnung" zu streichen.
2. In dem in Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz enthaltenen Einsetzungsbefehls sind die Wörter "Artikel 3 bis 6" durch die Wörter "Artikel 3 bis 5" zu ersetzen.