Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 2. Dezember 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.