Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung

Punkt 33 der 851. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2008

Der Bundesrat möge beschließen, der Verordnung nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 (§ 3a Abs. 1 Satz 3 bis 7 - neu - AMVV)

In Artikel 1 sind dem § 3a Abs. 1 folgende Sätze anzufügen:

Begründung

In Anbetracht der teilweise vorliegenden Behandlungseile, die sich bei rasch progredienter Erkrankung (Multiples Myelom) und drohenden Komplikationen ergibt wird durch die Einfügung der o. g. Sätze die Möglichkeit der Ausstellung einer Notfallverschreibung analog der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ermöglicht. Dem Arzt wird somit die Möglichkeit gegeben, im Notfall auch bei Nichtvorliegen des amtlichen Rezeptvordruckes Arzneimittel, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten, zu verschreiben.