Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0502 Titel 687 30 - Beitrag an die Vereinten Nationen

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 1. November 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Auswärtigen Amtes (AA) seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0502 Titel 687 30 - Beitrag an die Vereinten Nationen - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 12.500 T€ zu leisten.

Die weiteren Beiträge ergeben sich aus Nachforderungen der Vereinten Nationen zu friedenserhaltenden Maßnahmen im Kongo und im Sudan, die der VN-Generalsekretär mit Schreiben vom 12. Oktober 2005 geltend machte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.

Die (völkerrechtliche) Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 17 Abs. 2 der VN-Charta sowie dem Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen vom 6. Juni 1973.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller