Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Punkt 27 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006
Der Bundesrat möge beschließen, in Ziffer 3 der Empfehlungsdrucksache 778/1/06 vor Satz 2 folgenden Satz einzufügen:
"Insbesondere sollte berücksichtigt werden, dass auch immaterielle Vermögensgegenstände, Forderungen, Wertpapiere oder flüssige Mittel notwendiges Betriebsvermögen darstellen können."