Der Bundesrat hat in seiner 919. Sitzung am 14. Februar 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Binnenmarkt und auf Drittlandsmärkten zukünftig zu stärken. Mit Blick auf die eingeleiteten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie auf die avisierten multi- und bilateralen Handelsabkommen der EU mit Drittländern ist eine ambitionierte Absatzförderungspolitik zielführend.
- 2. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat auch die Ausweitung des Mittelvolumens auf 200 Millionen Euro im Jahr 2020. So kann sich die Agrarund Ernährungswirtschaft sowohl neuen Herausforderungen auf globalen Märkten als auch, mit Blick auf einen wachsenden Trend zur Regionalisierung, im Binnenmarkt stellen.
- 3. Der Bundesrat teilt auf Grund der bisherigen Erfahrungen die Auffassung der Kommission, dass die bestehenden Regelungen im Hinblick auf eine größere Wirksamkeit und Kohärenz überarbeitet werden müssen. Er begrüßt in diesem Zusammenhang auch die geplante Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und fordert, möglichst einfache Regelungen einzuführen.
- 4. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Drittlandsmärkte die Stellung europäischer Agrarerzeugnisse auf dem globalen Markt gestärkt werden muss, um neue Absatzchancen zeitnah zu nutzen.
- 5. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Binnenmarkt weiterhin vorrangig den Absatz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ausbauen möchte. Hierbei bieten insbesondere regionale Wertschöpfungsketten neue Absatzchancen. Daher sollten über die neue Akzentuierung auf Drittlandsmärkte hinaus ebenso Finanzmittel für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen konkurrierende Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt vermieden werden. Ebenso ist die Beibehaltung einer nationalen Kofinanzierung erforderlich. Dabei könnte die Höhe der finanziellen Beteiligung der Privatwirtschaft als Anreizinstrument positiv bei der Auswahlentscheidung von Absatzförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
- 6. Der Bundesrat plädiert als Grundsatz für eine ausgewogene Balance bei Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen auf Drittlandsmärkten und im Binnenmarkt. Der Vorschlag der Kommission muss diesbezüglich umfassend überarbeitet und ergänzt werden.
- 7. Er vertritt die Auffassung, dass die Artikel 2 und 3 des Verordnungsvorschlags der Kommission zusammengefasst werden sollten. Im Binnenmarkt und auf Drittlandsmärkten sollte dasselbe Maßnahmenspektrum durchgeführt werden können. In Hinblick auf die in Betracht kommenden Erzeugnisse und Themen sollte die vorgeschlagene Verordnung weiter flexibilisiert und mit der ELERVerordnung (Artikel 16 Absatz 1) harmonisiert werden. Damit sollen insbesondere auch nationale Qualitätsregelungen gleichrangig mit den Qualitätsprodukten wie g.U. und g.g.A. behandelt werden.
- 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere dafür einzusetzen, dass die Bereiche der regionalen und lokalen Wertschöpfungsketten durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden können. Regionale und lokale Wertschöpfungsketten nehmen ständig an Bedeutung zu, fördern ein hohes Qualitätsbewusstsein und können dazu dienen, Wertschöpfungspotenziale gerade im ländlichen Raum verstärkt auszuschöpfen.