Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rat Justiz und Inneres (einschl. Katastrophenschutz); Bereich Inneres)
Der vom Bundesrat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 benannte Beauftragte (vgl. BR-Drucksache 868/09(B) *) für die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, für den Rat Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz); Bereich Inneres Hessen, Ministerium des Innern und für Sport (Staatsminister Volker Bouffier) wird seine Funktion im o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.
Der Bundesrat kann für dieses Gremium gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die restliche Laufzeit der Benennung (bis 31. Dezember 2011) eine Ersatzbenennung vornehmen.
Die Benennung richtet sich nach dem am 20. Dezember 2002 vom Bundesrat festgelegten Verfahren (vgl. BR-Drucksache 935/02(B) ).