Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, das Einvernehmen zu der Zustimmung zu dem Vorhaben, entsprechend der politischen Einigung im Rat der Innen- und Justizminister am 5. Juni 2008, gemäß § 5 Abs. 3 EUZBLG zu erklären.
Er hat darüber hinaus zu dem Vorhaben wie folgt Stellung genommen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt einen gemeinsamen europäischen Rahmen zur Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen im Energie- und Verkehrsbereich, deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten hätte, grundsätzlich. Die sichere Versorgung mit Energie und die sichere Bereitstellung von Verkehrsinfrastrukturen gehören zu den elementaren Voraussetzungen einer modernen und leistungsfähigen Volkswirtschaft.
- 2. Wie bereits mit Stellungnahme vom 10. Februar 2006 ( vgl. Drucksache 851/05(B) ) und Stellungnahme vom 16. Februar 2007 ( vgl. Drucksache 938/06(B) ) zum Ausdruck gebracht, werden aber über eine Rahmenempfehlung hinausgehende Regelungstatbestände abgelehnt.
- 3. Der Bundesrat sieht den Schutz kritischer Infrastrukturen vorrangig als nationale Aufgabe an. Ein integrierter und EU-weiter Ansatz zur Ermittlung von Schwachpunkten und Sicherheitslücken kann nur eine sinnvolle Ergänzung zu den auf nationaler Ebene bestehenden Programmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen sein.
- 4. Der Bundesrat hält an dem Grundsatz der sicherheitstechnischen Eigenverantwortung der Energiewirtschaft fest. Bei der vorgesehenen behördlichen Überwachung der Sicherheitspläne muss der Aufbau neuer staatlicher Bürokratie so weit wie möglich vermieden werden.
- 5. Für den Hafenbereich besteht bereits ein umfassendes Sicherheitsregime, das sogar weitergehende Regelungen trifft als der vorliegende Richtlinienvorschlag. Ein Mehrwert der Verankerung des Hafenbereichs in der Richtlinie wird nicht gesehen. Auch im ersten Richtlinienvorschlag waren die Häfen nicht unter den "Sektoren mit kritischen Infrastrukturen" aufgeführt.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bei der Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen zu beteiligen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, bei der Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen einen restriktiven Ansatz zu verfolgen. Der Aufbau neuer staatlicher Bürokratie sollte so weit wie möglich vermieden werden.