Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 25. November 2011
Steffen Kampeter
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1702 Titel 632 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 5.960.642 € zu leisten.
Die Mehrausgaben ergeben sich aus einer erheblichen Anzahl von Neuanträgen auf Ruherechtsentschädigung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen auf Grund des Ruherechtsentschädigungsgesetzes.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter