863. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2009
A.
Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit einem über den Rahmen des Milchmarktberichts hinausgehenden Vorschlag auf die anhaltend schwierige Situation auf dem Markt für Milch und Milchprodukte reagiert, indem sie den Mitgliedstaaten für die Quotenjahre 2009/2010 und 2010/2011 die fakultative Anwendung eines modifizierten Milchquotenrückkaufprogramms ermöglicht. Hierdurch soll die nationale Umstrukturierung des Milchsektors gefördert und eine vorübergehende Kürzung der nationalen Quote erreicht werden.
- 2. Der Vorschlag ist im Hinblick auf das Auslaufen des Quotensystems 2015 nicht geeignet. Diese Maßnahme würde durch Verknappung ein Ansteigen der Quotenpreise bewirken und damit Kapital, welches betrieblichen Zukunftsinvestitionen vorbehalten sein sollte, unnötig für den Kauf künstlich verteuerter Milchquote binden. Insbesondere Zukunftsbetriebe wären davon negativ betroffen. Eine nationale Umsetzung dieses Vorschlags wäre kontraproduktiv und nachteilig für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft. Zudem ist von dem Vorschlag keine den Milchpreis stabilisierende Wirkung zu erwarten.
- 3. Der Bundesrat lehnt die Absätze 1 und 2 des Artikels 1 des Verordnungsvorschlags deshalb ab und bekräftigt in diesem Zusammenhang seine letzte Stellungnahme in BR-Drucksache 335/08(B) , in welcher er seine ablehnende Haltung gegenüber einseitig nationalen Mengenbeschränkungen deutlich gemacht hat.
- 4. Der Bundesrat begrüßt die mit der Ergänzung des Artikels 186 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vorgesehene erweiterte Ermächtigung für die Kommission im Milchsektor, nun auch bei Störungen hinsichtlich des Milchpreises im Binnenmarkt zeitnah mit Gegenmaßnahmen reagieren zu können.
- 5. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission im letzten Agrarrat, nach der EU-weit Finanzmittel in Höhe von rund 280 Mio. Euro als Hilfe für Milchviehbetriebe bereitgestellt werden sollen.
B.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union hat von einer Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG zu der Vorlage abgesehen.