Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

Punkt 1 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. November 2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:

Die Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (im Haushaltsplan-Entwurf 2011: Kapitel 12 25 Titel 882 11) werden auf dem Niveau der Jahre 2009/2010 fortgeführt. Auch werden die Streichungen und Veränderungen in den verbindlichen Erläuterungen, wonach die gegenseitige Deckungsfähigkeit des Programms "Soziale Stadt" mit den anderen Städtebauförderungsprogrammen aufgehoben sowie das Programm "Soziale Stadt" auf die investiven Aufgaben konzentriert wurde, wieder zurückgenommen.

Begründung:

Eine lediglich teilweise Rücknahme der Kürzung bei den Zuweisungen des Bundes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (um 80 Mio. Euro auf 455 Mio. Euro) wird der dringenden Bedarfslage bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels in den Kommunen sowie der Verantwortung des Bundes für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung keineswegs gerecht. Gleiches gilt für die zusätzliche Beschränkung der Fördermittel des Programmes "Soziale Stadt" auf investive Aufgaben und das Streichen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit dieses Programms mit anderen Städtebauförderungsprogrammen. Unbeschadet der anerkannten Konsolidierungsnotwendigkeit des Bundeshaushalts sind Mittelkürzungen in einem Bereich, in dem nachgewiesenermaßen erhebliche Folgeinvestitionen generiert werden, nicht nur strukturpolitisch, sondern auch volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Kürzungen der Bundesmittel führen dazu, dass auch Komplementärmittel der Länder und Kommunen sowie private Investitionen in mehrfacher Höhe entfallen. Daneben werden sinnvolle, nachhaltig wirkende Quartiersprojekte massiv gefährdet. Die Bauministerkonferenz hat sich in einer Sondersitzung am 3. September 2010 ausdrücklich zur Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen bekannt. Entsprechend hat der Bundesrat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 auf Antrag des Landes Berlin mit großer Mehrheit einer Entschließung zur Zukunft der Städtebauförderung zugestimmt, in der deren Fortführung auf bisherigem Niveau gefordert wurde.