Punkt 17 der 918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
Der Bundesrat möge der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zustimmen:
Zu Artikel 1 Nummer 7 (§ 6 Satz 1, 2), Nummer 20 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - und ee - neu - (§ 30 Absatz 2), Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (Anlage Abschnitt 2 Nummer 2 Satz 5)
- a) Nummer 7 ist wie folgt zu fassen:
'7. § 6 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "eines Zuchtbetriebes, eines Aufzuchtbetriebes, eines Legehennenbetriebes, eines Masthähnchenbetriebes oder einer Brüterei" durch die Wörter "eines Hühnerzuchtbetriebes, eines Hühneraufzuchtbetriebes, eines Legehennenbetriebes, eines Hähnchenmastbetriebes, einer Hühnerbrüterei, eines Putenzuchtbetriebes, eines Putenmastbetriebes oder einer Putenbrüterei" und
- b) in Satz 2 werden die Wörter "in einem Zuchtbetrieb oder in einer Brüterei" durch die Wörter "in einem Hühnerzuchtbetrieb oder in einer Hühnerbrüterei" ersetzt.'
- b) In Nummer 20 Buchstabe b sind aa) in Doppelbuchstabe bb das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und bb) nach Doppelbuchstabe cc folgende Doppelbuchstaben dd und ee einzufügen:
- 'dd) das Wort "Zuchtbetriebes" durch das Wort "Hühnerzuchtbetriebes" und ee) das Wort "Aufzuchtbetriebes" durch das Wort "Hühneraufzuchtbetriebes" '
- c) In Nummer 27 Buchstabe b ist Doppelbuchstabe aa wie folgt zu fassen:
- 'aa) In Nummer 2 Satz 5 werden aaa) das Wort "Aufzuchtbetriebes" durch das Wort "Hühneraufzuchtbetriebes" und bbb) das Wort "Aufzuchtbetrieb" durch das Wort "Hühneraufzuchtbetrieb" ersetzt.'
Begründung:
Es handelt sich um fehlende redaktionelle Anpassungen im Sinne des besonderen Teils der Begründung der Vorlage zu Nummern 4 bis 10.