Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

Punkt 30 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006

Begründung

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Begründung zu a):

Mit der Änderung wird sichergestellt, dass die Position der Hausärzte gestärkt und deren Belange durch ein eigenes Verhandlungsmandat adäquat berücksichtigt werden. Aufgrund der Trennung von hausärztlicher und fachärztlicher Versorgungsschiene ist es sachgerecht, die die jeweilige Versorgungsschiene betreffenden Verträge durch die Vertreter der Hausärzte der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren zu lassen. Im Falle der Betroffenheit beider Ärztegruppen ist Einvernehmen herzustellen.

Begründung zu b):

Um zu erreichen, dass die hausärztlichen Interessen innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung noch effizienter vertreten werden können, kann ein Verhandlungsführer für den hausärztlichen Bereich von den hausärztlichen Mitgliedern der Vertreterversammlung bestellt werden, der nur von den Hausärzten gewählt wird.