Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)
Punkt 30 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 1 Nr. 177a - neu - (§ 265a Abs. 4 und 5 SGB V)
In Artikel 1 ist nach Nummer 177 folgende Nummer einzufügen:
177a. § 265a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 4 wird die Angabe "2008" jeweils durch die Angabe "2009" und die Angabe "2007" jeweils durch die Angabe "2008" ersetzt.
b) In Absatz 5 wird die Angabe "2007" jeweils durch die Angabe "2008" ersetzt."
Begründung
:
Angesichts des hohen Finanzbedarfs vieler betroffener Krankenkassen ist die Entschuldungsphase zur Vermeidung sonst notwendiger hoher Beitragssatzanhebungen um ein weiteres Jahr zu strecken.