Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)
Punkt 30 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a1 - neu - (§ 41 Abs. 2 - neu - SGB V)
In Artikel 1 Nr. 28 ist nach Buchstabe a folgender Buchstabe einzufügen:
"a1) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) § 40 Abs. 3 gilt entsprechend."
Begründung
:
Der Hinweis auf die Vorrangigkeit des Rentenversicherungsträgers hat oft unbegründet zur Ablehnung von Anträgen geführt. Berufstätige Mütter werden regelmäßig ohne Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB V und obwohl der Rentenversicherungsträger derartige Maßnahmen nicht anbietet, unbegründet an diesen verwiesen.