Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

Punkt 30 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a1 - neu - (§ 41 Abs. 2 - neu - SGB V)

In Artikel 1 Nr. 28 ist nach Buchstabe a folgender Buchstabe einzufügen:

Begründung

:

Der Hinweis auf die Vorrangigkeit des Rentenversicherungsträgers hat oft unbegründet zur Ablehnung von Anträgen geführt. Berufstätige Mütter werden regelmäßig ohne Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB V und obwohl der Rentenversicherungsträger derartige Maßnahmen nicht anbietet, unbegründet an diesen verwiesen.