A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Ausschuss für Kulturfragen
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Förderung des interkulturellen Dialogs unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Europa leisten kann. Er begrüßt Maßnahmen, die geeignet sind, das Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen zu stärken, und hält es daher nicht für ausreichend, die dafür vorgesehenen Aktionen nur auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene anzusiedeln. Vielmehr kommt es darauf an, die Menschen vor Ort, also in den Regionen und Kommunen, von der Notwendigkeit des interkulturellen Dialogs und vom Sinn der Unionsbürgerschaft zu überzeugen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Vorschlag zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs ein weiteres Förderinstrument auf der Grundlage von Artikel 151 EGV geschaffen werden soll. Neben der Steigerung der Unübersichtlichkeit der europäischen Programme, die potenzielle Nutzer verunsichert, bedingt dies auch die Schaffung zusätzlicher bürokratischer Strukturen mit den damit verbundenen Kosten (Begleitender Ausschuss).
- 3. Der Bundesrat wiederholt daher die Bedenken, die er bereits in Bezug auf das Programm "Bürger/innen für Europa für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft" geäußert hatte (BR-Drucksache 290/05(B) vom 17. Juni 2005). Auch hier sind Überschneidungen mit anderen Programmen aus den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur unvermeidlich, da Informationsmaßnahmen, die den Schwerpunkt des Vorschlags bilden, bereits Teil der anderen Programme sind und auch dort Vorhaben zur Verbesserung des interkulturellen Dialogs gefördert werden. Es ist nicht ersichtlich, worin der Mehrwert besteht, den die Kommission durch das neue Förderinstrument erzielen möchte.
- 4. Vielmehr vermisst der Bundesrat im Vorschlag der Kommission Aussagen über konkrete Inhalte. Obwohl ein wesentlicher Teil des Programmbudgets (45 %) für Informations- und Kommunikationskampagnen auf Gemeinschaftsebene aufgewendet werden soll, bleibt deren substanzieller Gehalt unbestimmt. Werbemaßnahmen, die lediglich das Jahr selbst propagieren, leisten keinen Beitrag zum interkulturellen Dialog. Ebenso unklar bleibt die inhaltliche Ausrichtung der Aktionen auf Gemeinschafts- oder nationaler Ebene.
- 5. Der Bundesrat sieht in der vorgesehenen Aufteilung der Gesamtmittel zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten (75 % zu 25 %) ein Missverhältnis. Auch die unterschiedlichen Kofinanzierungssätze (Gemeinschaftsaktionen 80 %, nationale Aktionen 50 %) erscheinen willkürlich. Der Bundesrat befürchtet darüber hinaus, dass ein großer Teil der für Aktionen auf Gemeinschaftsebene zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für Maßnahmen eingesetzt wird (Strategie-Entwicklung, Abschluss- und Auftaktveranstaltung), die keine nachhaltige Wirkung entfalten. Er bezweifelt insbesondere die Notwendigkeit der geplanten Umfragen und Studien.
- 6. Der Bundesrat ist auch bei diesem Vorschlag der Auffassung, dass der eingeplante Verwaltungskostenanteil unangemessen hoch ist. Er hält es angesichts der sehr beschränkten Finanzmittel (max. 100 000 Euro pro Mitgliedstaat oder 1/2 Cent pro Einwohner in den Mitgliedstaaten) und der geringen Zahl der Projekte, die damit gefördert werden können, für überflüssig, dafür nationale Koordinierungsstellen einzurichten.
B
- 7.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend
empfiehlt dem Bundesrat,
von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.