Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - Antrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg -
864. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2009
A.
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
2. Der Rechtausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (Berlin) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.
C.
Im Ausschuss für Innere Angelegenheiten ist eine Empfehlung nicht zustande gekommen.