Der Bundesrat hat in seiner 964. Sitzung am 2. Februar 2018 beschlossen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Die gesetzliche Rentenversicherung ist das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind über 53 Millionen Menschen versichert. Rund 21 Millionen Menschen beziehen Renten, die in der Regel die wichtigste Einnahmequelle im Alter darstellen. Eine sichere, auf Dauer verlässliche Altersversorgung für alle Menschen benötigt daher eine starke gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Grundlage.
- 2. Die gesetzliche Rentenversicherung muss auch in Zukunft immer wieder an veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Alterung der Gesellschaft und die Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt werden absehbar zu einer großen Herausforderung.
- 3. Der Bundesrat unterstützt und bekräftigt die Einschätzung des Sozialbeirates, dass eine Reihe von Themen im Interesse der Verlässlichkeit der Alterssicherung dringend angegangen werden muss. Hierzu gehören insbesondere:
- a) die Festlegung langfristiger Rentenniveau- und Beitragssatzziele;
- b) die Sicherstellung der Liquidität ohne Liquiditätshilfen des Bundes, zum Beispiel durch Anhebung der Mindestrücklage;
- c) die Absicherung nicht anderweitig abgesicherter Selbstständiger;
- d) die Prüfung von Verbesserungen bei der Absicherung von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen;
- e) Maßnahmen mit dem Ziel einer oberhalb der Grundsicherung liegenden Mindestsicherung für langjährig Versicherte;
- f) die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation;
- g) eine längere gesunde Teilhabe am Erwerbsleben.
- 4. Zudem ist eine weitere Verbesserung der Einkommenssituation von Menschen anzustreben, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente angewiesen sind.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Themen zügig anzugehen. Um das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, sollte dies in einem breiten politischen Konsens geschehen. Dabei besteht Einvernehmen, dass versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuergeldern zu finanzieren sind.