Der Bundesrat hat in seiner 864. Sitzung am 27. November 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 10. Oktober 2008 (BR-Drucksache 598/08(B) ), mit der die Einrichtung eines Koordinators für geistiges Eigentum in der EU gefordert wurde. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie, die derzeit von der Kommission eingerichtet wird, als einen ersten Schritt zu einer Verbesserung beim Schutz der geistigen Eigentumsrechte in der EU.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Forderungen der Kommission nach Benennung von nationalen Koordinatoren zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abzulehnen. Gemäß der Mitteilung der Kommission sollen die Mitgliedstaaten gegenüber der Kommission nationale Koordinatoren benennen, deren Aufgabe es sein soll, die Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden auf nationaler Ebene zu koordinieren. Sie sollen zudem gegenüber den Unternehmen aus dem jeweiligen Mitgliedstaat als Kontaktstelle fungieren und in ein zentrales europäisches Netz der Kontaktstellen eingebunden arbeiten.
Es ist demgegenüber die Auffassung des Bundesrates, dass die Problematik der Produkt- und Markenpiraterie nicht durch die Installierung von neuen bürokratischen Strukturen gelöst wird, sondern dadurch, dass jeder Verwaltungsbereich und jede Vollzugsbehörde in den Mitgliedstaaten (insbesondere Zoll, Polizei, Justiz) die ihnen obliegenden Aufgaben intensiv wahrnehmen und sich an der ohnehin bestehenden Zusammenarbeit der Akteure beteiligen. Eine zusätzliche zentrale Koordinierung durch nationale Koordinatoren, wie sie die Kommission fordert, ist abzulehnen. Die Einsetzung eines zentralen nationalen Koordinators würde auch der föderativen Struktur der Bundesrepublik und der geteilten Zuständigkeit von Bund und Ländern widersprechen.