850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008
A.
- 1. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
- 2. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Falle eines festgestellten Bedarfs auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeit geschaffen wird, den Warenfluss importierter konformer Öko-Produkte den zuständigen Behörden oder Kontrollstellen transparent zu machen, um risikoorientierte Überprüfungen zu ermöglichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 340/08(B) Ziffer 8) empfohlen, den zuständigen Kontrollstellen für die Erzeugnisse, die unter den Voraussetzungen des Artikels 32 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 importiert werden, zu jeder Sendung die Kopie der einschlägigen Warenbegleitpapiere (Frachtbriefe) übermitteln zu lassen. Damit soll den Kontrollstellen und -behörden eine Möglichkeit einer risikoorientierten Überprüfung der Importe zeitnah zur Einfuhr ermöglicht und ein erhebliches Kontrolldefizit verhindert werden.
In ihrer Gegenäußerung hielt die Bundesregierung diese Ergänzung im nationalen Recht für nicht zulässig, da eine Ermächtigung für die Mitgliedstaaten, ergänzende Verfahrensregelungen beim Import zu treffen, das bestehende und in Kürze zu erwartenden Gemeinschaftsrecht nicht vorsähe.
Daher ist es umso wichtiger, das vom Bundesrat festgestellte Kontrolldefizit bei Importen im Gemeinschaftsrecht zu beheben.