Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Netzwerk nach Artikel 10 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ("Consumer Safety Network"))
Der Bundesrat hat in seiner 862. Sitzung am 16. Oktober 2009 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die ständige Teilnahme (Liste A) in dem Netzwerk der Kommission nach Artikel 10 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ("Consumer Safety Network") einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (GD Dipl.-Ing. Hans-Georg Niedermeyer).