Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG KOM (2005) 438 endg.; Ratsdok. 12671/05

Punkt 14 der 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005

Der Bundesrat möge anstelle von Ziffern 3 und 4 der BR-Drucksache 723/1/05 die folgende Ziffer 3 beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Diskussionen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass im notwendigen Ausgleich zwischen den Strafverfolgungsinteressen und den Grundrechten der betroffenen Nutzer eine Speicherfrist von sechs Monaten für alle anfallenden Verbindungsdaten, auch der Daten, die ohne Zustandekommen einer Kommunikationsverbindung erzeugt werden, als angemessen angesehen wird.