Empfehlungen der Ausschüsse
816. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2005 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in dem folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:


Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
des Herrn E.
und weiterer 137 Beschwerdeführer
gegen
das Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) vom 16. Juni 2005 (GVBl. I S. 432)
wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 12 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 und Artikel 3 Abs. 1 GG

- 1 BvR 1725/05 -