C(2014) 1437 final
Brüssel, den 10.3.2014 C(2014) 1437 final
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsident
Stephan Weil
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin DEUTSCHLAND
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss "Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs" (COM (2013) 676 final).
In dieser Mitteilung schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten einen Arbeitsplan für die nächsten zwei Jahre zur Umsetzung der Transparenzanforderungen und der gegenseitigen Evaluierung nach Artikel 59 der überarbeiteten Richtlinie über Berufsqualifikationen vor. Die Durchführung des Arbeitsplans soll innerhalb der in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist erfolgen, d.h. innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (, IMI-Verordnung")- ")1.
Mit dem in der Richtlinie und der Mitteilung festgelegten Zeitplan wird der Forderung des Europäischen Rates entsprochen, bei der Beseitigung ungerechtfertigter regelungsbedingter Hemmnisse Fortschritte zu erzielen. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 2013 forderten alle Mitgliedstaaten rasche Fortschritte bei der gegenseitigen Evaluierung der reglementierten Berufe. Im März 2012 wies der Europäische Rat auf die Notwendigkeit hin, ungerechtfertigte regelungsbedingte Hemmnisse in diesem Bereich zu überprüfen. Diese Aufforderung zum Tätigwerden löste in einigen Mitgliedstaaten (z.B. in Polen und Spanien) bereits 2012 umfassende Reformdiskussionen aus.
In der Mitteilung wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, eine fundierte Bewertung aller die reglementierten Berufe betreffenden Regelungen vorzunehmen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung ihrer nationalen Überprüfungen zu unterstützen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen auf nationaler Ebene werden zur Vorbereitung der abschließenden gegenseitigen Evaluierung an alle Mitgliedstaaten weitergegeben.
- 1. ABI. L 354 vom 28. Dezember 2013, S. 132.