Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zwar zu Recht auf die steigenden und weit über der allgemeinen Inflationsrate liegenden Nutzungsentgelte für die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG (DB AG) hinweist, hier offenbar aber keinen konkreten Handlungsbedarf sieht.
Die von der Bundesregierung erwarteten positiven Effekte eines sich weiter entwickelnden Wettbewerbs in diesem Bereich sind für den Bundesrat angesichts der gegenwärtigen Monopolstruktur der DB AG im Infrastrukturbereich nicht nachvollziehbar.
- 2. Jede überproportionale Steigerung der Trassenpreise ginge unmittelbar zu Lasten des Nahverkehrs. Die heutigen Regulierungsmechanismen sind nach Auffassung des Bundesrates unzureichend und sollten weiterentwickelt werden.
- 3. Der Bundesrat bedauert daher, dass sich die Bundesregierung bislang nicht zu dem im Mai 2008 vorgelegten Abschlussbericht der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Anreizregulierung im Eisenbahnsektor geäußert hat. Der Bundesrat ist auf Grundlage dieses Abschlussberichts der Auffassung, dass die Anreizregulierung ein zentrales Element für den Erfolg der Regulierung im Eisenbahnsektor insgesamt darstellt und in Form einer Preisobergrenzenregulierung dazu geeignet sein kann, die Infrastrukturnutzungsentgelte der DB AG nachhaltig zu senken. DB AG die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer Anreizregulierung zu schaffen. Die Anreizregulierung sollte nach dem Price Cap - System ausgestaltet werden, wobei zugleich die Qualität des Netzes als wesentlicher Faktor berücksichtigt wird (flankierende Qualitätsregulierung).
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, dem weiteren Anliegen der Bundesnetzagentur zu folgen und im Allgemeinen Eisenbahngesetz ein konkretes Recht der Regulierungsbehörde zur Durchsetzung von Informationsrechten gegenüber Eisenbahninfrastrukturunternehmen analog dem Telekommunikationsbzw. Postgesetz zu schaffen. Aus Sicht des Bundesrates ist der Informationsanspruch der Bundesnetzagentur auch außerhalb von Beschwerden notwendig und sachgerecht, um im Rahmen der Eisenbahnregulierung den Wettbewerb auf der Schiene und den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten.